Grabsteinnummer 45 (Trzemeszno Lubuskie)



Zeile Inschrift Deutsche Übersetzung
1 פ''נ Hier ist begraben
2 אשת חיל תפארת בניה ובני בניה die tüchtige Gattin, Zierde ihrer Kinder und Kindeskinder.
3 ה''ה אשה היקרה ומהוללה מרת Es ist die teure und gepriesene Frau, Frau
4 שינדל Scheindel,
5 (')בת הח' ר' מאיר אשת הח' ר' יצחק הלו Tochter des Gelehrten, Herrn Meʼir, Gattin des Gelehrten, Herrn Jizchak Halevi.
6 מתה ביו' ד' ג' דחה''מ סוכות תרט''ו לפ''ק Sie starb am Mittwoch, 3. Halbfeiertag von Sukkot 615 n.kl.Z.
7 שעו מנו אמרר בבכי ואקונינו Blickt von uns, dass wir bitter weinen und unsere Klage anstimmen!
8 ידו פרש צר על כל מהמד עינינו Seine Hand öffnete die Not über alle Lust unserer Augen,
9 נפלה עטרת ראשינו אוי לנו gefallen ist die Krone unseres Hauptes. Weh uns!
10 (…) (…)

Kommentare zu den einzelnen Zeilen

  • Zeile 2: Spr 31,10; Spr 17,6.
  • Zeile 7: , 9, (11): Akrostichon: Scheindel. Jes 22,4.
  • Zeile 8: Ez 24,12.
  • Zeile 9: Klgl 5,16.

Deutsche Inschrift

Hier
ruhet in Gott die
Mutter u. Großmutter
Scheindel Lewi(-)
ner
gest. am 10. October
5615
(…)

Angaben zum Stein

  • Qualität: Stein ist ok
  • Material: Sandstein
  • Dekor: Florale Elemente
  • Höhe (cm): 86
  • Sprache: Hebräisch und Deutsch
  • Stein: unten abgebrochene Tafel mit Karniesbogen und abgebrochenen Akroterien. Im Bogen ein Halbstrahlenkreis zwischen zwei Halbkreisen mit der Eingangsformel; darunter ein Fries aus Ranken. Das Schriftfeld gerahmt. Deutsch auf der Rückseite in Kursiv.
  • Anmerkung: Schendel Lewiner war eine sehr angesehene Frau, die ihren Aufgaben als Gattin, Mutter und Großmutter mit großer Hingabe nachging. Die vielen Bibelzitate belegen eine Verankerung der Familie im traditionellen Judentum, die sich aber dennoch der deutschen Sprache bediente. Ihr Tod bedeutete für ihre Angehörigen großes Leid.

Angaben zur Person

  • Nachname: Lewiner
  • Vorname: Scheindel
  • Jüdischer Vatername: Meʼir
  • Sterbedatum: 10.10.1854
  • Familie: Ehefrau des Gelehrten Jizchak Halevi (Itzig Levin) und eventuell Tochter von Frau Rebecka; vgl. Nr. 66 und 76.